100 Jahre ZGB

über 2000 Jahre Treu und Glauben

"Jedermann hat in der Ausübung seiner Rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln.

Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz."

Diese zentralen Aussagen in Art. 2 des schweizerischen Zivilgesetzbuches haben auch nach hundert Jahren nichts von ihrer Bedeutung verloren.So darf man natürlich mit Fug und Recht und Recht behaupten, das ZGB sei ein Jahrhundertwerk.Wie lange es noch gelten wird ist eine Frage der gesellschaftlichen Entwicklung. Für jeden Juristen ist es ein gesetzgeberischer Wurf ohne Gleichen. Aber auch für den Laien ist die Sprache des Gesetzes durchaus lesbar und verständlich, in  der Regel wenigstens.

Wenn die Bedeutung des ZGB mit einer Sondermarke gewürdigt wird so sagt das doch einiges.

Handeln nach Treu und Glauben, wir setzen dies eigentlich voraus. Gerade in Beziehungen unter Christen, aber sicher nicht nur, sei dies nun privat oder geschäftlich, setzen wir im Partner voraus, dass er nach Treu und Glauben handelt. Wir setzen darauf ist der falsche Ausdruck, wir vertrauen darauf.

Es ist eben so:Rechte kann man missbrauchen, Pflichten vernachlässigen.

Die Bestimmung von Art. 2 ZGB ist ein schönes Beispiel dafür, wie sittliche oder ethische Vorstellungen Eingang finden in einem Gesetz, in Stein gemeisselt sozusagen. Wohlverstandene Gesetzgebung bewegt sich ja nicht im leeren Raum, sondern stützt sich auf gesellschaftliche Verhältnisse und Entwicklungen.

Die Aussagen in Art. 2 des ZGB finden ihre Grundlage u.a. auch in den ethischen Grundsätzen des Christentums. Es bleibt dem Leser überlassen, entsprechende Aussagen in der Bibel zu finden. Wie wäre die Stichwortsuche "Vertrauen?"

Man darf darauf vertrauen, dass sich Christen nach diesen Grundsätzen richten. Entsprechend darf ich einem christlichen Partner mein Vertrauen schenken, ihm einen Vertrauensvorsprung gewähren. D.h. aber nicht, blindes Vertrauen entgegenbringen. Gerade im Geschäftsverkehr gilt es, immer die üblichen Gepflogenheiten und Vertragsformen zu wählen, Risiken zu minimieren. Es dünkt mich empfehlenswert, Verträge mit Christen nicht anders abzuschliessen. Das Schöne ist, dass bei den Verhandlungen und im Vollzug der Grundsatz von Treu und Glauben gelebt wird, meistens wenigstens..

In der manchmal heil anmutenden Welt der Christen gibt es zuweilen auch ganz  wenig graue Schafe, die es mit Treu Glauben nicht so genau nehmen. Oder die zuweilen zu einer kleinen Notlüge greifen. Oder die die Steuerhinterziehung verwechseln mit der Steueroptimierung.

Ich bin nicht Richter, aber für mich gilt: Geschäftsbeziehungen mit Christen gleich handhaben wie mit allen anderen. Und: es gibt keine Kavaliersdelikte, nur Delikte. Und: für Christen sind strenge Massstäbe anzulegen.

Und wenn trotzdem einmal ein Rechtsstreit unter Christen unvermeidlich scheint: Schön, wenn man ihn unter Vermittlung von Vertrauenspersonen aussergerichtlich regeln kann.